5. Mose 19:6
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damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ihn ergreife, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlage, obschon er des Todes nicht schuldig ist, weil er zuvor keinen Haß gegen ihn gehabt hat.
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Auszüge aus veröffentlichten Kommentaren, die die Auslegung untermauern.
The laws which Moses had hitherto been repeating and urging mostly concerned the acts of religion and devotion towards God; but here he comes more fully to press the duties of righteousness between man and man. This chapter relates, I. To the sixth commandment, "Thou shalt not kill" (Deu 19:1-13). II. To the eighth commandment, "Thou shalt not steal" (Deu 19:14). III. To the ninth commandment, "Thou shalt not bear false witness," (Deu 19:15, etc.).
Quelle öffnen ↗19:6 avenger (literally the redeemer of blood): The law allowed murder to be avenged by members of the victim’s family. When they found the killer, they could put him to death (Num 35:16-21). The idea was that blood shed by the victim must be paid for by the blood of the person responsible for the act (see Gen 4:15; 9:6). In this way, the land polluted by the shed blood could be purified (Num 35:33-34).
Quelle öffnen ↗Querverweise
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Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.
Und siehe, nun ist die ganze Verwandtschaft wider deine Magd und sagt: Gib den her, der seinen Bruder erschlagen hat, daß wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er umgebracht hat, und daß wir auch den Erben vertilgen! Sie wollen also den Funken auslöschen, der mir noch übriggeblieben ist, daß meinem Mann kein Name und keine Nachkommenschaft auf Erden bleibe.
Hat jemand eine Sünde an sich, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet und an ein Holz gehängt,
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist;