3. Mose 7:16
Eine verständliche Vertiefung zu diesem Vers. Kapitel lesen →
Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davon übrigbleibt, gegessen werden darf.
Kommentare
Auszüge aus veröffentlichten Kommentaren, die die Auslegung untermauern.
Here is, I. The law of the trespass-offering (Lev 7:1-7), with some further directions concerning the burnt-offering and the meat-offering (Lev 7:8-10). II. The law of the peace-offering. The eating of it (Lev 7:11-21), on which occasion the prohibition of eating fat or blood is repeated (Lev 7:22-27), and the priests' share of it (Lev 7:28-34). III. The conclusion of those institutions (Lev 7:35, etc.).
Quelle öffnen ↗7:16-18 In contrast to the “peace offering of thanksgiving,” which was presented as an expression of thanks to the Lord (7:12-15), the offering to fulfill a vow related to a vow made by a worshiper. The festive meal that followed was more relaxed and could extend into the next day. However, because the vow offering involved a vow made to God, it was still more restrictive than the voluntary offering, which could even use a deformed animal (22:23).
Quelle öffnen ↗Ursprache
Die hebräischen und griechischen Wörter hinter dieser Stelle, mit Strong-Nummern — von openscriptures (CC BY-SA).
Querverweise
Andere Stellen, die die Gemeinschaft am häufigsten mit dieser verbindet. Zum Lesen antippen.
Dahin bringt eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten und eurer Hände Hebopfer, eure Gelübde und eure freiwilligen Opfer und die Erstgeburt von euren Rindern und Schafen.
Wenn nun der HERR, euer Gott, einen Ort erwählt, daß sein Name daselbst wohne, so sollt ihr dorthin bringen alles, was ich euch gebiete: eure Brandopfer und eure Schlachtopfer, eure Zehnten, eurer Hände Hebopfer und alle eure auserlesenen Gelübde, die ihr dem HERRN geloben werdet,
meine Gelübde will ich dem HERRN bezahlen vor all seinem Volk.
Du darfst aber nicht in deinen Toren essen von den Zehnten deines Korns, deines Mosts und deines Öls, noch von der Erstgeburt deiner Rinder und deiner Schafe, noch von irgend einem deiner Gelübde, die du gelobt hast, noch von deinem freiwilligen Opfer, noch von dem Hebopfer deiner Hand;
meine Gelübde will ich dem HERRN bezahlen vor all seinem Volk,
Wenn aber der Fürst dem HERRN ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Dankopfer bringen will, so soll man ihm das östliche Tor auftun, daß er seine Brandopfer und seine Dankopfer bringe, wie er am Sabbat zu tun pflegt. Wenn er aber hinausgeht, so soll man das Tor schließen, nachdem er hinausgegangen ist.
Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, so opfert es zu eurer Begnadigung.
und dem HERRN ein Feueropfer bringen wollt, es sei ein Brandopfer oder Schlachtopfer, um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder ein freiwilliges Opfer, oder eure Festopfer, die ihr dem HERRN zum lieblichen Geruch darbringt, von Rindern oder von Schafen,
außer den Sabbaten des HERRN und außer euren Gaben, den gelobten und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebet.
Darum will ich mit Brandopfern in dein Haus kommen und dir meine Gelübde bezahlen,