3. Mose 5:16
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Den Schaden aber, den er dem Heiligtum zugefügt hat, soll er vergüten und einen Fünftel dazufügen und es dem Priester geben; der soll für ihn Sühne erwirken mit dem Widder des Schuldopfers, so wird ihm vergeben werden.
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This chapter, and part of the next, concern the trespass-offering. The difference between this and the sin-offering lay not so much in the sacrifices themselves, and the management of them, as in the occasions of the offering of them. They were both intended to make atonement for sin; but the former was more general, this applied to some particular instances. Observe what is here said, I. Concerning the trespass. If a man sin, 1. In concealing his knowledge, when he is adjured (Lev 5:1). 2. In touching an unclean thing (Lev 5:2, Lev 5:3). 3. In swearing (Lev 5:4). 4. In embezzling the holy things (Lev 5:14-16). 5. In any sin of infirmity (Lev 5:17-19). Some other cases there are, in which these offerings were to be offered (Lev 6:2-4; Lev 14:12; Lev 19:21; Num 6:12). II. Concerning the trespass-offerings, 1. Of the flock (Lev 5:5, Lev 5:6). 2. Of fowls (Lev 5:7-10). 3. Of flour (Lev 5:11-13; but chiefly a ram without blemish (Lev 5:15, etc.).
Quelle öffnen ↗5:16 The surcharge of an additional 20 percent provided compensation to the owner for loss or damage to property. The surcharge for sacred property was paid directly to the priests. Accidental damage to sacred property occurred when a person unintentionally ate the sacred offerings (22:14) or omitted the tithe (27:31). A similar surcharge was involved in redeeming an animal (27:13, 27).
Quelle öffnen ↗Ursprache
Die hebräischen und griechischen Wörter hinter dieser Stelle, mit Strong-Nummern — von openscriptures (CC BY-SA).
Querverweise
Andere Stellen, die die Gemeinschaft am häufigsten mit dieser verbindet. Zum Lesen antippen.
so sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld in ihrem vollen Betrag wiedererstatten, und den fünften Teil dazufügen und es dem geben, dem sie es schuldig sind.
Wer sonst aber aus Versehen von dem Geheiligten ißt, der soll den fünften Teil dazutun und es dem Priester mit dem Geheiligten geben,
Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben.
Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.
Aus der andern aber soll er ein Brandopfer machen, wie es verordnet ist. Also soll der Priester für ihn Sühne erwirken wegen seiner Sünde, die er begangen hat, so wird ihm vergeben werden.
und all sein Fett soll er auf dem Altar verbrennen, gleich dem Fett des Dankopfers. Also soll der Priester ihm Sühne erwirken für seine Sünde, und es wird ihm vergeben werden.
Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden.
sondern ich habe zuerst denen in Damaskus und in Jerusalem und dann im ganzen jüdischen Lande und den Heiden verkündigt, sie sollten Buße tun und sich zu Gott bekehren, indem sie Werke tun, die der Buße würdig sind.
und bringe dem HERRN als Schuldopfer für seine Sünde, die er begangen hat, ein Weibchen vom Kleinvieh, ein Lamm oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll ihm damit Sühne erwirken wegen seiner Sünde.