2. Mose 22:4
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Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.
Kommentare
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Ursprache
Die hebräischen und griechischen Wörter hinter dieser Stelle, mit Strong-Nummern — von openscriptures (CC BY-SA).
Querverweise
Andere Stellen, die die Gemeinschaft am häufigsten mit dieser verbindet. Zum Lesen antippen.
Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören, ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.
Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;
Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.
Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,
wird er ertappt, so muß er siebenfach bezahlen und alles hergeben, was er im Hause hat;
Vergeltet ihr, wie auch sie euch vergolten hat, und gebet ihr das Zwiefache nach ihren Werken; in den Becher, welchen sie euch eingeschenkt hat, schenket ihr doppelt ein!
Darum will ich zuvor ihre Schuld und Sünde zwiefach vergelten, weil sie mein Land mit ihren schändlichen Götzen entweiht und mein Erbteil mit ihren Greueln erfüllt haben.
daß ihr Frondienst vollendet, daß ihre Schuld gesühnt ist; denn sie hat von der Hand des HERRN Zwiefältiges empfangen für alle ihre Sünden.