2. Mose 12:48
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Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
Ursprache
Die hebräischen und griechischen Wörter hinter dieser Stelle, mit Strong-Nummern — von openscriptures (CC BY-SA).
Querverweise
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Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.
wo nicht mehr Grieche und Jude ist, Beschneidung und Vorhaut, Ausländer, Scythe, Knecht, Freier, sondern alles und in allen Christus.
Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Knecht noch Freier, da ist weder Mann noch Weib; denn ihr seid alle einer in Christus Jesus.
Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Ordnung des Passah: Kein Fremder soll davon essen.
daß man sieben Tage lang keinen Sauerteig in euren Häusern finde. Denn wer gesäuertes Brot ißt, dessen Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israel, er sei ein Fremdling oder Einheimischer im Lande.
Ihr sollt es aber als Erbbesitz verlosen unter euch und unter die Fremdlinge, die unter euch wohnen und unter euch Kinder zeugen; denn ihr sollt sie halten, als wären sie unter den Kindern Israel geboren. Sie sollen mit euch unter den Stämmen Israels ihren Erbbesitz erlosen.
Jedes Knäblein von euren Geschlechtern, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden, sei es im Haus geboren oder um Geld erkauft von irgend einem Ausländer, der nicht deines Samens ist.
So spricht Gott, der HERR: Es soll kein Fremder, der unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches ist, in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Fremdlingen, die unter den Kindern Israel wohnen;