2. Chronik 19:11
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Und siehe, Amarja, der oberste Priester, ist über euch gesetzt für alle göttlichen Angelegenheiten; Sebadja aber, der Sohn Ismaels, ist Fürst im Hause Juda für alle königlichen Geschäfte, und als Amtleute stehen euch die Leviten vor. Gehet mutig ans Werk! Der HERR aber sei mit dem Guten!
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Auszüge aus veröffentlichten Kommentaren, die die Auslegung untermauern.
Jehoshaphat's victory over the Moabites, Ammonites, and other nations; and the remaining items of information as to his reign. - Vv. 1-30. The victory over the hostile peoples who invaded Judah. In the succeeding time, the Moabites and Ammonites, in alliance with other tribes of Mount Seir, invaded Judah with the purpose of driving the people of God out of their country, and extirpating them (Ch2 20:1). On being informed of this invasion, Jehoshaphat sought help of the Lord, while he proclaimed a fast in the land, and in the temple before the assembled people prayed God for His help (Ch2 20:2-12); and received by the mouth of the prophet Jahaziel the promise that God would fight for Judah, and that king and people would next day behold the help the Lord would give (Ch2 20:13-18). And so it happened. On the following day, when the Judaean army, with the Levitic singers and players at their head, came into the wilderness Jeruel, their enemies had by the dispensation of God mutually destroyed each other (Ch2 20:19-24), so that Jehoshaphat and his people found the proposed battle-field full of corpses, and gathered spoil for three days, and then on the fourth day, in the Valley of Blessing, they praised the Lord for the wonderful deliverance; thereafter returning to Jerusalem with joy, again to thank the Lord in the house of God for His help (Ch2 20:25-30).
Quelle öffnen ↗We have here a further account of the good reign of Jehoshaphat, I. His return in peace to Jerusalem (Ch2 19:1). II. The reproof given him for his league with Ahab, and his acting in conjunction with him (Ch2 19:2, Ch2 19:3). III. The great care he took thereupon to reform his kingdom (Ch2 19:4). IV. The instructions he gave to his judges, both those in the country towns that kept the inferior courts (Ch2 19:5-7), and those in Jerusalem that sat in the supreme judicature of the kingdom (Ch2 19:8-11).
Quelle öffnen ↗Querverweise
Andere Stellen, die die Gemeinschaft am häufigsten mit dieser verbindet. Zum Lesen antippen.
Auch in Jerusalem bestellte Josaphat etliche von den Leviten und Priestern und Familienhäuptern Israels für das Gericht des HERRN und für die Rechtshändel derer, die wieder nach Jerusalem gekommen waren.
Du nun, mein Sohn, erstarke in der Gnade, die in Christus Jesus ist.
der ging hinaus, Asa entgegen, und sprach zu ihm: Höret mir zu, Asa, und du, ganz Juda und Benjamin! Der HERR ist mit euch, wenn ihr mit ihm seid; und wenn ihr ihn suchet, so wird er sich von euch finden lassen; werdet ihr aber ihn verlassen, so wird er euch auch verlassen!
denn er war ein trefflicher Mann und voll heiligen Geistes und Glaubens; und es schloß sich dem Herrn eine beträchtliche Menge an.
Und David sprach zu seinem Sohne Salomo: Sei stark und fest und führe es aus! Fürchte dich nicht und erschrick nicht! Denn der HERR, Gott, mein Gott, ist mit dir und wird dich nicht loslassen noch dich verlassen, bis du alle Werke für den Dienst am Hause des HERRN vollendet hast.
Wohl dem Manne, der barmherzig ist und leiht; er wird sein Recht behaupten im Gericht;
Denn dem Menschen, der Ihm wohlgefällt, gibt Er Weisheit und Erkenntnis und Freude; aber dem Sünder gibt er Plage, daß er sammle und zusammenscharre, um es dem zu geben, welcher Gott gefällt. Auch das ist eitel und ein Haschen nach Wind.
Vom HERRN werden die Schritte des Mannes bestätigt, wenn ihm sein Weg gefällt.
So sei nun der HERR mit dir, mein Sohn, daß es dir gelinge, dem HERRN, deinem Gott, ein Haus zu bauen, wie er von dir gesagt hat!
Von den Hebronitern aber standen Chasabja und seine Brüder, 1700 wackere Männer, der Verwaltung Israels vor, diesseits des Jordan, gegen Westen, für alle Angelegenheiten des HERRN und zum Dienste des Königs.