# 5. Mose 15:2 (Schlachter 1951)

> Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.

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Schlachter Bibel 1951, Genfer Bibelgesellschaft (CC BY 4.0)
