# 2. Mose 22:6 (Schlachter 1951)

> Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

---

https://dewfall.app/de/read/gersch:2:22:6

Schlachter Bibel 1951, Genfer Bibelgesellschaft (CC BY 4.0)
